„QUERBÜHNE” - Im Herzen von Altona mieten Sie hier charmante Büros und Lofts mit hauseigenen PKW-Stellplätzen! „QUERBÜHNE”, Harkortstraße 79 - 81, 22765 Hamburg Altona
UNSERE IMMOBILIENBERATER:INNEN FREUEN SICH AUF IHREN ANRUF!
Abteilung Bürovermietung
Objekt Nr. 544_481_2
Schnellübersicht
Freie Flächen: ca. 481 m² Teilbar ab: ca. 481 m² Nettokaltmiete ab: 18,50 €/m²/mtl. Bezug ab: nach VereinbarungKurzbeschreibung
Ihr neues Büro im Herzen von Altona in der “QUERBÜHNE”!
Am nördlichen Ende des ehemaligen Verladehofs des denkmalgeschützten Güterbahnhofs Altona finden Sie die hier zu vermietenden Büros in der „QUERBÜHNE“.
Die Lage profitiert von der direkten Anbindung an die Neue Mitte Altona sowie der unmittelbaren Nähe zum Bahnhof und ist optimal in das gewachsene und dynamische Umfeld eingebettet.
Über repräsentative Eingänge und eine hauseigene Tiefgarage erschließen Sie die flexibel aufteilbaren Mietflächen.
In Absprache mit dem neuen Mieter werden die charmanten Büroflächen vollständig renoviert übergeben.
Möchten Sie einmal einen Blick mit uns reinwerfen? Dann rufen Sie uns einfach an! Wir freuen uns auf Sie.
AUSSTATTUNGSMERKMALE
- repräsentativer Eingangsbereich
- helle Büros
- Sonnenschutz
- Verkabelungsvorrichtung inklusive Verkabelung vom Vormieter
- schlüssiges Beleuchtungskonzept
- Designbodenbelag, Teppichboden/-fliesen
- ansprechende Teeküchen und Sanitärbereiche
- hauseigene Tiefgarage mit Einzelparkern
- Lager- und Archivflächen im Untergeschoss
- flexible Raumaufteilung nach Mieterabsprache
Provision
Eine Anmietung erfolgt provisionsfrei für den Mieter bei einer Mietvertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren.
Mietpreis
Der Mietpreis beträgt ab 18,50 €/m² mtl. + 4,00 €/m² mtl. Nebenkostenvorauszahlung jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist abhängig von der Ausstattung und der Lage im Objekt.
ANMERKUNGEN
BILDMATERIAL:
Bei dem hier zur Ansicht gestellten Bildmaterial handelt es sich um beispielhafte Mieterausbauten innerhalb des Gebäudes.
ENERGIEAUSWEIS:
Ab 01. Mai 2014 sind alle Immobilienanbieter gemäß §§ 16, 16 a EnEV (EnEV 2014) verpflichtet, in ihren Immobilienanzeigen und Exposés Angaben zu den energetischen Kennwerten der Immobilie zu veröffentlichen sowie bei Besichtigungen zu überreichen. Dieser Nachweis wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von uns bei dem Eigentümer I Vermieter abgefordert. Sofern uns ein Energieausweis bereits vorliegt, können wir Ihnen eine Kopie I das Original als Nachweis aushändigen. Für den Fall, dass uns noch kein Energieausweis vorliegt, bitten wir um Ihr Verständnis, dass dieser nachgereicht werden muss.
Das passende Objekt ist für Sie noch nicht dabei?
Über unser hier präsentiertes Portfolio hinaus führen wir weitere Objekte in der Vermietung,
die wir jedoch nicht veröffentlichen. Sollten Sie daher Ihr Wunschobjekt noch nicht gefunden
haben, bitten wir Sie, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.
Wir können Ihnen weitere exklusive Angebote unterbreiten.
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