„Deutsch-Japanisches-Zentrum” - Moderne neue Büros im Herzen der Stadt mit Tiefgarage und Neuausbau jetzt mieten! „Deutsch-Japanisches-Zentrum”, Stadthausbrücke 5 - 7, 20355 Hamburg Innenstadt (Neustadt)
UNSERE IMMOBILIENBERATER:INNEN FREUEN SICH AUF IHREN ANRUF!
Abteilung Bürovermietung
Objekt Nr. 126_582
Schnellübersicht
Freie Flächen: ca. 582 m² Teilbar ab: ca. 582 m² Nettokaltmiete ab: 24,00 €/m²/mtl. Bezug ab: nach VereinbarungKurzbeschreibung
Sie suchen ein modernes Büro im Herzen der Hamburger Innenstadt? Dann schauen Sie hier gern einmal mit uns rein.
In sehr guter Innenstadtlage direkt vis-à-vis der neuen „Stadthöfe“ finden Sie das bekannte „Deutsch-Japanische-Zentrum“, das sich als modernes und architektonisch zeitloses Bürohaus mit hauseigener Tiefgarage präsentiert.
Über einen hellen und barrierefreien Eingangsbereich mit Personenaufzügen erschließen Sie die charmanten Büros. Die flexibel aufteilbaren Büroflächen werden in Absprache mit dem Mieter renoviert übergeben.
Das direkte Umfeld ist perfekt. Es bietet Ihnen eine große gastronomische Vielfalt, den Neuen Wall vor der Tür und eine sehr gute öffentliche Anbindung.
Haben wir Ihr Interesse an einer gemeinsamen Besichtigung geweckt? Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Sie!
AUSSTATTUNGSMERKMALE
- repräsentativer Eingangsbereich
- moderne Teeküche
- abgehängte Decken
- neuer Bodenbelag
- teilweise außenliegender Sonnenschutz
- schlüssiges Beleuchtungskonzept
- flexible Raumaufteilung nach Mieterabsprache
Provision
Eine Anmietung erfolgt provisionsfrei für den Mieter bei einer Mietvertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren.
Mietpreis
Der Mietpreis beträgt ab 24,00 €/m² mtl. + 4,50 €/m² mtl. Nebenkostenvorauszahlung jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist abhängig von der Ausstattung und der Lage im Objekt.
ANMERKUNGEN
BILDMATERIAL:
Bei dem hier zur Ansicht gestellten Bildmaterial handelt es sich um beispielhafte Mieterausbauten innerhalb des Gebäudes.
ENERGIEAUSWEIS:
Ab 01. Mai 2014 sind alle Immobilienanbieter gemäß §§ 16, 16 a EnEV (EnEV 2014) verpflichtet, in ihren Immobilienanzeigen und Exposés Angaben zu den energetischen Kennwerten der Immobilie zu veröffentlichen sowie bei Besichtigungen zu überreichen. Dieser Nachweis wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von uns bei dem Eigentümer I Vermieter abgefordert. Sofern uns ein Energieausweis bereits vorliegt, können wir Ihnen eine Kopie I das Original als Nachweis aushändigen. Für den Fall, dass uns noch kein Energieausweis vorliegt, bitten wir um Ihr Verständnis, dass dieser nachgereicht werden muss.
Das passende Objekt ist für Sie noch nicht dabei?
Über unser hier präsentiertes Portfolio hinaus führen wir weitere Objekte in der Vermietung,
die wir jedoch nicht veröffentlichen. Sollten Sie daher Ihr Wunschobjekt noch nicht gefunden
haben, bitten wir Sie, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.
Wir können Ihnen weitere exklusive Angebote unterbreiten.
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