Neuer Hafenklang - Ihr neues Elbbüro in maritimer Lage nur wenige Schritte an die Elbe mit traumhaftem Hafenblick! "Neuer Hafenklang", Große Elbstraße 84-86, 22767 Hamburg Altona (Hafenrand)

UNSERE IMMOBILIENBERATER:INNEN FREUEN SICH AUF IHREN ANRUF!
Abteilung Bürovermietung
Objekt Nr. 3_323
Schnellübersicht
Freie Flächen: ca. 323 m² Teilbar ab: ca. 323 m² Nettokaltmiete ab: 23,00 €/m²/mtl. Bezug ab: nach VereinbarungKurzbeschreibung
Der „Neue Hafenklang“ präsentiert sich in maritimer Lage vis-á-vis der Elbe und bietet Ihnen inspirierende Arbeitsplätze mit Komfort.
Über repräsentative Eingangsbereiche mit Personenaufzügen erschließen Sie die modernen und hochwertig ausgebauten Büros. Teilweise genießen Sie durch die bodentiefen Panoramafenster einen wunderschönen Elbblick. Auch Balkone und Terrassen sind teilweise vorhanden.
Die direkte Nachbarschaft begeistert mit einem vielseitigen gastronomischen Angebot und der Elbe direkt vor Ihrer Tür.
Wenn Sie ein tolles Büro in Elblage suchen, dann schauen Sie mal mit uns rein! Gern zeigen wir Ihnen diese schönen Flächen. Rufen Sie uns einfach an!
AUSSTATTUNGSMERKMALE
- teilweise Balkone und Terrassen
- Sonnenschutzverglasung und Lamellenblendschutz
- Kühlung für ein angenehmes Raumklima auch an heißen Sommertagen
- unterstützende Be- und Entlüftung
- teilweise Glaswände
- Hohlraumboden inklusive KAT5-Verkabelung vom Vormieter
- klimatisierte Serverräume
- hochwertige Teeküchen und Sanitäreinheiten
- schlüssiges Beleuchtungskonzept
- abgehängte, glatte Decken
- teilweise Designboden
- flexible Raumaufteilung nach Mieterabsprache
Provision
Eine Anmietung erfolgt provisionsfrei für den Mieter bei einer Mietvertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren.
Mietpreis
Der Mietpreis beträgt ab 23,00 €/m² mtl. + Nebenkostenvorauszahlung jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist abhängig von der Ausstattung und der Lage im Objekt.
ANMERKUNGEN
BILDMATERIAL:
Bei dem hier zur Ansicht gestellten Bildmaterial handelt es sich um beispielhafte Mieterausbauten innerhalb des Gebäudes.
ENERGIEAUSWEIS:
Ab 01. Mai 2014 sind alle Immobilienanbieter gemäß §§ 16, 16 a EnEV (EnEV 2014) verpflichtet, in ihren Immobilienanzeigen und Exposés Angaben zu den energetischen Kennwerten der Immobilie zu veröffentlichen sowie bei Besichtigungen zu überreichen. Dieser Nachweis wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von uns bei dem Eigentümer I Vermieter abgefordert. Sofern uns ein Energieausweis bereits vorliegt, können wir Ihnen eine Kopie I das Original als Nachweis aushändigen. Für den Fall, dass uns noch kein Energieausweis vorliegt, bitten wir um Ihr Verständnis, dass dieser nachgereicht werden muss.
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Über unser hier präsentiertes Portfolio hinaus führen wir weitere Objekte in der Vermietung,
die wir jedoch nicht veröffentlichen. Sollten Sie daher Ihr Wunschobjekt noch nicht gefunden
haben, bitten wir Sie, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.
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