„Holzhafen Ost” - Erstklassige Retailflächen mit Elbblick! „Holzhafen Ost”, Große Elbstraße 43 - 49, 22767 Hamburg Hafenrand
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Abteilung Bürovermietung
Objekt Nr. 2_155_1_1_EG
Schnellübersicht
Freie Flächen: ca. 155 m² Teilbar ab: ca. 155 m² Nettokaltmiete ab: 25,00 €/m²/mtl. Bezug ab: 01.04.2026Kurzbeschreibung
Den „Holzhafen Ost” finden Sie zwischen Fischmarkt und Köhlbrand-Treppe, in exponierter Elblage, als einzigartige Verbindung von zukunftsweisender Architektur und dem Charme eines traditionellen Hafenquartiers.
Hier treffen Kreativität und Big Business aufeinander. Neben einem Maximum an Blickbeziehungen zur Elbe bietet Ihnen dieses Büro- und Geschäftshaus eine hochwertige Ausstattung.
Gern zeigen wir Ihnen diese charmante Fläche im „Holzhafen Ost”. Rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Sie!
AUSSTATTUNGSMERKMALE
- barrierefreie Erschließung
- repräsentativer Eingangsbereich
- Kühldecken für ein angenehmes Raumklima
- unterstützende Be- und Entlüftung
- große Fensterfronten für helle Büros
- Sonnenschutzverglasung und Lamellenblendschutz
- schlüssiges Beleuchtungskonzept mit Stehleuchten
- teilweise Glaselemente wie Glaswände, Glasseitenfelder
- hochwertige Teeküchen und Sanitäreinheiten
- Hohlraumböden inklusive EDV-Verkabelung vom Vormieter
- hauseigene Tiefgarage mit Einzelparkern
- Fahrradabstellplätze im Gebäude
- flexible Raumaufteilung nach Mieterabsprache
Provision
Eine Anmietung erfolgt provisionspflichtig für den Mieter in Höhe von 3 Bruttomonatsmieten zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer (Bruttomiete = Bruttokaltmiete + Nebenkosten). Siehe auch unsere AGB
Mietpreis
Der Mietpreis beträgt ab 25,00 €/m² mtl. + 6,90 €/m² mtl. Nebenkostenvorauszahlung jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist abhängig von der Ausstattung und der Lage im Objekt.
ANMERKUNGEN
BILDMATERIAL:
Bei dem hier zur Ansicht gestellten Bildmaterial handelt es sich um beispielhafte Mieterausbauten innerhalb des Gebäudes.
ENERGIEAUSWEIS:
Ab 01. Mai 2014 sind alle Immobilienanbieter gemäß §§ 16, 16 a EnEV (EnEV 2014) verpflichtet, in ihren Immobilienanzeigen und Exposés Angaben zu den energetischen Kennwerten der Immobilie zu veröffentlichen sowie bei Besichtigungen zu überreichen. Dieser Nachweis wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von uns bei dem Eigentümer I Vermieter abgefordert. Sofern uns ein Energieausweis bereits vorliegt, können wir Ihnen eine Kopie I das Original als Nachweis aushändigen. Für den Fall, dass uns noch kein Energieausweis vorliegt, bitten wir um Ihr Verständnis, dass dieser nachgereicht werden muss.
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