BrahmsQuartier - Sie suchen neue Büros beim Gänsemarkt mit Tiefgarage und Neuausbau? "BrahmsQuartier", Caffamacherreihe 5-7, 20355 Hamburg Innenstadt (Neustadt)
Objekt Nr. 87_2717
Schnellübersicht
Freie Flächen: ca. 2.717 m² Teilbar ab: ca. 940 m² Nettokaltmiete ab: 21,50 €/m²/mtl. Bezug ab: nach VereinbarungKurzbeschreibung
Das „BrahmsQuartier“ finden Sie im Herzen der Stadt nur wenige Gehminuten vom Gänsemarkt gelegen.
Dieses attraktive Bürohaus mit hauseigener Tiefgarage wurde erst 2009 errichtet. Über repräsentative und barrierefreie Eingangsbereiche mit Personenaufzügen erschließen Sie die hellen und hochwertig ausgestatteten Büros.
Die direkte Nachbarschaft ist geprägt durch eine vielseitige Gastronomie. In nur wenigen Gehminuten erreichen Sie den Gänsemarkt und die Binnenalster.
In Absprache mit dem Mieter erfolgt ein Neuausbau der Flächen.
Gern zeigen wir Ihnen Ihr neues Büro im "BrahmsQuartier". Sprechen Sie uns einfach an!
AUSSTATTUNGSMERKMALE
- repräsentativer Eingangsbereich
- bodentiefe Panoramafenster für lichtdurchflutete Büros
- außenliegender Sonnenschutz
- teilweise Glaselemente wie Glaswände, Glasseitenschwerter oder Glastüren
- schlüssiges Beleuchtungskonzept
- teilweise Akustikelemente wie Akustikdecken bzw. Akustiksegel
- hochwertige Teeküchen und Sanitäreinheiten
- Glasfaseranschluss im Gebäude
- Hohlraumböden inklusive EDV-Verkabelung vom Vormieter
- abgehängte glatte Decken
- teilweise Designboden
- begrünter Innenhof, teilweise Balkone
- flexible Raumaufteilung nach Mieterabsprache
Provision
Eine Anmietung erfolgt provisionsfrei für den Mieter bei einer Mietvertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren.
Mietpreis
Der Mietpreis beträgt ab 21,50 €/m² mtl. + Nebenkostenvorauszahlung jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist abhängig von der Ausstattung und der Lage im Objekt.
ANMERKUNGEN
BILDMATERIAL:
Bei dem hier zur Ansicht gestellten Bildmaterial handelt es sich um beispielhafte Mieterausbauten innerhalb des Gebäudes.
ENERGIEAUSWEIS:
Ab 01. Mai 2014 sind alle Immobilienanbieter gemäß §§ 16, 16 a EnEV (EnEV 2014) verpflichtet, in ihren Immobilienanzeigen und Exposés Angaben zu den energetischen Kennwerten der Immobilie zu veröffentlichen sowie bei Besichtigungen zu überreichen. Dieser Nachweis wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von uns bei dem Eigentümer I Vermieter abgefordert. Sofern uns ein Energieausweis bereits vorliegt, können wir Ihnen eine Kopie I das Original als Nachweis aushändigen. Für den Fall, dass uns noch kein Energieausweis vorliegt, bitten wir um Ihr Verständnis, dass dieser nachgereicht werden muss.
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