Elb Dreieck - Neue Büros mit Tiefgarage und Elbblick am schönen Hamburger Hafenrand Altona mieten! „Elb Dreieck“

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Abteilung Bürovermietung
Objekt Nr. 542
Schnellübersicht
Freie Flächen: ca. 1.081 m² Teilbar ab: ca. 1.081 m² Nettokaltmiete ab: 17,00 €/m²/mtl. Bezug ab: nach VereinbarungKurzbeschreibung
Den Hafen und die Elbe vor der Tür!
In exponierter citynaher Lage und in direkter Nachbarschaft zum Fischmarkt präsentiert sich dieses charmante Bürohaus mit dem passenden Namen "Elb Dreieck" mit hauseigener Tiefgarage.
Über einen repräsentativen, barrierefreien Eingangsbereich mit Personenaufzug erschließen Sie die hellen Büros mit Hafenblick. Eine moderne Ausstattung, schöne lichte Raumhöhen, teilweise Glaselemente und eine flexible Raumaufteilung werden Ihnen geboten.
In der unmittelbaren Nachbarschaft finden Sie eine Vielzahl von Restaurants, Bistros, Coffee Shops, Szenebars und Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs.
Die öffentliche Verkehrsanbindung ist über die U-Bahn, S-Bahn sowie verschiedene Buslinien gewährleistet.
Haben Sie Lust auf Hamburger Hafenflair? Dann rufen SIe uns an. Gern zeigen wir Ihnen dieses schöne Büro.
AUSSTATTUNGSMERKMALE
- barrierefreie Erschließung
- teilweise Loggien und Balkone
- große Fensterfronten für helle Büros
- Sonnenschutz
- ca. 3,25 m - ca. 3,50 m lichte Raumhöhe
- abgehängte Decken
- schlüssiges Beleuchtungskonzept
- Teppichboden
- Hohlraumboden inkl. KAT7-Verkabelung vom Vormieter
- Glasfaseranschluss
- moderne Teeküche
- hauseigene Tiefgarage
- flexible Raumaufteilung nach Mieterabsprache
Provision
Eine Anmietung erfolgt provisionsfrei für den Mieter bei einer Mietvertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren.
Mietpreis
Der Mietpreis beträgt ab 17,00 €/m² mtl. + Nebenkostenvorauszahlung jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist abhängig von der Ausstattung und der Lage im Objekt.
ANMERKUNGEN
BILDMATERIAL:
Bei dem hier zur Ansicht gestellten Bildmaterial handelt es sich um beispielhafte Mieterausbauten innerhalb des Gebäudes.
ENERGIEAUSWEIS:
Ab 01. Mai 2014 sind alle Immobilienanbieter gemäß §§ 16, 16 a EnEV (EnEV 2014) verpflichtet, in ihren Immobilienanzeigen und Exposés Angaben zu den energetischen Kennwerten der Immobilie zu veröffentlichen sowie bei Besichtigungen zu überreichen. Dieser Nachweis wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von uns bei dem Eigentümer I Vermieter abgefordert. Sofern uns ein Energieausweis bereits vorliegt, können wir Ihnen eine Kopie I das Original als Nachweis aushändigen. Für den Fall, dass uns noch kein Energieausweis vorliegt, bitten wir um Ihr Verständnis, dass dieser nachgereicht werden muss.
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die wir jedoch nicht veröffentlichen. Sollten Sie daher Ihr Wunschobjekt noch nicht gefunden
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