Kühnehöfe - Moderne Büros mit Tiefgarage und Terrasse werbewirksam mit effizienten Grundrissen mieten Sie hier in Altona mit Tiefgarage! „Kühnehöfe“, Kühnehöfe 1-3a, 22761 Hamburg, Altona

Objekt Nr. 79
Schnellübersicht
Freie Flächen: ca. 387 m² Teilbar ab: ca. 387 m² Nettokaltmiete ab: 15,00 €/m²/mtl. Bezug ab: nach VereinbarungKurzbeschreibung
Willkommen auf dem neuen Business Areal "Kühnehöfe"!
In sehr guter werbewirksamer Sichtlage von Hamburg-Altona wurde auf dem ehemaligen Produktionsgelände der Carl Kühne KG dieses repräsentative Bürohausensemble mit begrüntem Innenhof und teilweise exklusiven Terrassen errichtet.
Über repräsentative und barrierefreie helle Eingangsbereiche mit Personenaufzügen erschließen Sie die schönen Büros. Die Etagen sind modern ausgebaut und verfügen über effiziente und flexibel aufteilbare Grundrisse. Durch die bodentiefen Panoramafenster finden Sie lichtdurchflutete Arbeitswelten vor.
Lassen Sie sich inspirieren. Gern zeigen wir Ihnen Ihr neues Büro in verkehrsgünstiger Lage von Altona in den namhaften "Kühnehöfen".
Wir freuen uns auf Sie!
AUSSTATTUNGSMERKMALE
- Terrasse
- barrierefreie Erschließung
- repräsentativer Eingangsbereich
- elektrischer, außenliegender Sonnenschutz
- schlüssiges Beleuchtungskonzept
- teilweise Akustikdecken
- moderne Teeküche
- neuer hochwertiger Bodenbelag (Teppich und Designboden)
- Hohlraum- und Doppelboden für eine flexible Verkabelung
- Glasfaseranschluss
- Fahrradabstellplätze im Gebäude
- hauseigene Tiefgarage
- Lager- und Archivflächen im Untergeschoss
- flexible Raumaufteilung nach Mieterabsprache
Provision
Eine Anmietung erfolgt provisionsfrei für den Mieter bei einer Mietvertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren.
Mietpreis
Der Mietpreis beträgt ab 15,00 €/m² mtl. + 0,00 €/m² mtl. Nebenkostenvorauszahlung jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist abhängig von der Ausstattung und der Lage im Objekt.
ANMERKUNGEN
BILDMATERIAL:
Bei dem hier zur Ansicht gestellten Bildmaterial handelt es sich um beispielhafte Mieterausbauten innerhalb des Gebäudes.
ENERGIEAUSWEIS:
Ab 01. Mai 2014 sind alle Immobilienanbieter gemäß §§ 16, 16 a EnEV (EnEV 2014) verpflichtet, in ihren Immobilienanzeigen und Exposés Angaben zu den energetischen Kennwerten der Immobilie zu veröffentlichen sowie bei Besichtigungen zu überreichen. Dieser Nachweis wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von uns bei dem Eigentümer I Vermieter abgefordert. Sofern uns ein Energieausweis bereits vorliegt, können wir Ihnen eine Kopie I das Original als Nachweis aushändigen. Für den Fall, dass uns noch kein Energieausweis vorliegt, bitten wir um Ihr Verständnis, dass dieser nachgereicht werden muss.
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die wir jedoch nicht veröffentlichen. Sollten Sie daher Ihr Wunschobjekt noch nicht gefunden
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