Im Elbkaihaus finden Sie besondere Bürolofts mit traumhaften Ausblicken in einzigartiger Elblage! "Elbkaihaus", Große Elbstraße 143-145, 22767 Hamburg Altona (Hafenrand)
Objekt Nr. 409
Schnellübersicht
Freie Flächen: ca. 307 m² Teilbar ab: ca. 307 m² Nettokaltmiete ab: 22,80 €/m²/mtl. Bezug ab: nach VereinbarungKurzbeschreibung
Das "Elbkaihaus" - Ihr neuer Logenplatz am Hamburger Hafen!
Direkt an der Elbe, der Lebensader Hamburgs, wurde dieses architektonisch reizvolle sowie repräsentative Bürohausensemble errichtet.
Es besticht neben der unmittelbaren Elblage mit einem unverbaubarem Blick, durch die ganz besonderen und individuell gestaltbaren Büroflächen und Lofts.
Über ansprechende Eingangsbereiche mit Personenaufzug erschließen Sie die hellen Büros mit moderner Ausstattung.
Die hier zu vermietende Bürofläche ist mit Glaswänden, außenliegendem Sonnenschutz, einer Teeküche und einem Parkettboden sowie teilweise mit Teppichboden ausgestattet. Das Highlight ist die Terrasse zur Elbe!
Wenn Sie das Besondere Büro / Loft suchen, schauen Sie sich am besten diese top Büros in erste Reihe an der Elbe mit uns an! Ein Anruf genügt.Wir freuen uns auf Sie!
AUSSTATTUNGSMERKMALE
- repräsentativer Eingangsbereich
- Balkon
- bodentiefe Panoramafenster für lichtdurchflutete Büros
- außenliegender Sonnenschutz
- teilweise Glaselemente wie Glaswände, Glasseitenschwerter oder Glastüren
- schlüssiges Beleuchtungskonzept
- Parkettfußboden
- hochwertige Teeküchen und Sanitäreinheiten
- teilweise Balkone und Terrassen
- große Fensterfronten für helle Büros
- flexible Raumaufteilung nach Mieterabsprache
Provision
Eine Anmietung erfolgt provisionspflichtig für den Mieter in Höhe von 3 Bruttomonatsmieten zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer (Bruttomiete = Bruttokaltmiete + Nebenkosten). Siehe auch unsere AGB
Mietpreis
Der Mietpreis beträgt ab 22,80 €/m² mtl. + 2,50 €/m² mtl. Nebenkostenvorauszahlung jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist abhängig von der Ausstattung und der Lage im Objekt.
ANMERKUNGEN
BILDMATERIAL:
Bei dem hier zur Ansicht gestellten Bildmaterial handelt es sich um beispielhafte Mieterausbauten innerhalb des Gebäudes.
ENERGIEAUSWEIS:
Ab 01. Mai 2014 sind alle Immobilienanbieter gemäß §§ 16, 16 a EnEV (EnEV 2014) verpflichtet, in ihren Immobilienanzeigen und Exposés Angaben zu den energetischen Kennwerten der Immobilie zu veröffentlichen sowie bei Besichtigungen zu überreichen. Dieser Nachweis wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von uns bei dem Eigentümer I Vermieter abgefordert. Sofern uns ein Energieausweis bereits vorliegt, können wir Ihnen eine Kopie I das Original als Nachweis aushändigen. Für den Fall, dass uns noch kein Energieausweis vorliegt, bitten wir um Ihr Verständnis, dass dieser nachgereicht werden muss.
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die wir jedoch nicht veröffentlichen. Sollten Sie daher Ihr Wunschobjekt noch nicht gefunden
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