Repräsentative Alsterbüros mit Tiefgarage und spektakulärem unverbauten Alsterblick jetzt bei HIT mieten! An der Alster 3-4, 20099 Hamburg St. Georg
Objekt Nr. 40
Schnellübersicht
Freie Flächen: ca. 419 m² Teilbar ab: ca. 419 m² Nettokaltmiete ab: 21,50 €/m²/mtl. Bezug ab: nach VereinbarungKurzbeschreibung
In perfekter werbewirksamer Alster- und Adresslage in unmittelbarer Citynähe präsentiert sich dieses attraktive Bürohaus aus dem Jahr 2012 im Green Building Standard (DGNB zertifiziert) mit traumhaftem Alsterblick.
Das Gebäude besticht neben der spektakulären Architektur durch flexible und effiziente Grundrisse sowie einen hochwertigen Ausbau.
Bequeme Einzelparker finden Sie in der hauseigenen Tiefgarage.
Die unmittelbare Umgebung bietet Ihnen mit der beliebten Langen Reihe eine große kulinarische Vielfalt und vielseitige tolle Einkaufsmöglichkeiten. In nur wenigen Gehminuten erreichen Sie auch Bus und Bahn.
Direkt vor der Tür finden Sie neben der Außenalster auch das Premiumhotel „The George“ für Ihre Kundenevents oder auch hochwertige Geschäftsessen. Die Innenstadt erreichen Sie bequem in drei Fahrtminuten.
Gern zeigen wir Ihnen Ihr neues Alsterbüro. Auf Ihren Anruf freuen wir uns!
AUSSTATTUNGSMERKMALE
- repräsentativer Eingangsbereich
- barrierefreie Erschließung
- Hohlraumböden inklusive EDV-Verkabelung vom Vormieter
- Schallschutzfassade
- unterstützende Be- und Entlüftung
- elektrischer, außenliegender Sonnenschutz
- schlüssiges Beleuchtungskonzept
- flexible Raumaufteilung nach Mieterabsprache
Provision
Eine Anmietung erfolgt provisionsfrei für den Mieter bei einer Mietvertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren.
Mietpreis
Der Mietpreis beträgt ab 21,50 €/m² mtl. + Nebenkostenvorauszahlung jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist abhängig von der Ausstattung und der Lage im Objekt.
ANMERKUNGEN
BILDMATERIAL:
Bei dem hier zur Ansicht gestellten Bildmaterial handelt es sich um beispielhafte Mieterausbauten innerhalb des Gebäudes.
ENERGIEAUSWEIS:
Ab 01. Mai 2014 sind alle Immobilienanbieter gemäß §§ 16, 16 a EnEV (EnEV 2014) verpflichtet, in ihren Immobilienanzeigen und Exposés Angaben zu den energetischen Kennwerten der Immobilie zu veröffentlichen sowie bei Besichtigungen zu überreichen. Dieser Nachweis wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von uns bei dem Eigentümer I Vermieter abgefordert. Sofern uns ein Energieausweis bereits vorliegt, können wir Ihnen eine Kopie I das Original als Nachweis aushändigen. Für den Fall, dass uns noch kein Energieausweis vorliegt, bitten wir um Ihr Verständnis, dass dieser nachgereicht werden muss.
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Über unser hier präsentiertes Portfolio hinaus führen wir weitere Objekte in der Vermietung,
die wir jedoch nicht veröffentlichen. Sollten Sie daher Ihr Wunschobjekt noch nicht gefunden
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