CITTERIO HAUS - Erstklassige Büros mit Terrasse am Neuen Wall in schöner Alsterfleetlage in der Hamburger Neustadt mit HIT mieten! „Citterio Haus“

Objekt Nr. 209
Schnellübersicht
Freie Flächen: ca. 316 m² Teilbar ab: ca. 316 m² Nettokaltmiete ab: 28,00 €/m²/mtl. Bezug ab: nach VereinbarungKurzbeschreibung
In einem der schönsten Bürohäuser in bester Adresslage direkt am Neuen Wall haben Sie nach langer Zeit wieder die Möglichkeit, hochwertig ausgestattete und lichtdurchflutete Büros im namhaften „Citterio Haus“ anzumieten.
Das Bürogebäude präsentiert sich mit einer unnachahmlichen Attitude in der Materialität aus Bollinger Sandstein, Edelstahl, Glas und Naturholz.
Über einen barrierefreien Eingang mit Personenaufzug erschließen Sie die erstklassigen Büros, die sich sowohl zum Neuen Wall als auch zum Alsterfleet präsentieren.
Bodentiefe Panoramafenster sowie ein innenliegendes Atrium bieten Ihnen schöne Ausblicke und helle Büros.
Die hier zu vermietenden Flächen verfügen im 5. Obergeschoss über eine Terrasse zum Innenhof.
In Absprache mit den neuen Mietern werden die Büros hochwertig und neu ausgebaut übergeben.
Lassen Sie sich inspirieren! Gern zeigen wir Ihnen Ihr neues Büro mit Penthousefeeling.
Ein Anruf genügt.
AUSSTATTUNGSMERKMALE
- bodentiefe Panoramafenster für lichtdurchflutete Büros
- elektrischer, außenliegender Sonnenschutz
- innenliegender Blendschutz
- teilweise Glaswände
- Bodentanks inklusive KAT6-Verkabelung vom Vormieter
- hochwertiger Bodenbelag
- schlüssiges Beleuchtungskonzept
- klimatisierte Serverräume
- Video- und Gegensprechanlage
- flexible Raumaufteilung nach Mieterabsprache
Provision
Eine Anmietung erfolgt provisionsfrei für den Mieter bei einer Mietvertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren.
Mietpreis
Der Mietpreis beträgt ab 28,00 €/m² mtl. + Nebenkostenvorauszahlung jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist abhängig von der Ausstattung und der Lage im Objekt.
ANMERKUNGEN
BILDMATERIAL:
Bei dem hier zur Ansicht gestellten Bildmaterial handelt es sich um beispielhafte Mieterausbauten innerhalb des Gebäudes.
ENERGIEAUSWEIS:
Ab 01. Mai 2014 sind alle Immobilienanbieter gemäß §§ 16, 16 a EnEV (EnEV 2014) verpflichtet, in ihren Immobilienanzeigen und Exposés Angaben zu den energetischen Kennwerten der Immobilie zu veröffentlichen sowie bei Besichtigungen zu überreichen. Dieser Nachweis wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von uns bei dem Eigentümer I Vermieter abgefordert. Sofern uns ein Energieausweis bereits vorliegt, können wir Ihnen eine Kopie I das Original als Nachweis aushändigen. Für den Fall, dass uns noch kein Energieausweis vorliegt, bitten wir um Ihr Verständnis, dass dieser nachgereicht werden muss.
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